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   OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23   

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https://dejure.org/2023,1503
OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23 (https://dejure.org/2023,1503)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.01.2023 - 2 A 15/23 (https://dejure.org/2023,1503)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 2 A 15/23 (https://dejure.org/2023,1503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefahrerforschungsmaßnahmen durch die Untere Bauaufsichtsbehörde; Überwachung der Einhaltung der Instandhaltungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem § 3 Abs. 1 Nr. 1 LBO hinsichtlich standsicherheitsgefährdeter baulicher Anlagen; Kontrolle der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse unterliegen nicht der Verwirkung!

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse unterliegen, anders als etwaige nachbarliche Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben, nicht der Verwirkung (vgl. dazu auch OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15).(Rn.14).

    [vgl. beispielsweise OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15] Die durch den Prozess aufgeworfene und daher zutreffend vom Verwaltungsgericht allein thematisierte, davon strikt zu trennende Frage ist indes, ob ein privater Grundstücksnachbar aufgrund einer Reduzierung des der Behörde in den genannten Vorschriften eingeräumten Handlungsermessens auf Null einen subjektiven Anspruch hat, dass die Bauaufsichtsbehörde in seinem Sinne gegen den Bauherrn oder die Bauherrin einschreitet.

  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 2 B 209/14

    Nutzungsuntersagung für ein formell illegales Bordell - Aussetzungsantrag

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse unterliegen, anders als etwaige nachbarliche Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben, nicht der Verwirkung (vgl. dazu auch OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15).(Rn.14).

    [vgl. beispielsweise OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15] Die durch den Prozess aufgeworfene und daher zutreffend vom Verwaltungsgericht allein thematisierte, davon strikt zu trennende Frage ist indes, ob ein privater Grundstücksnachbar aufgrund einer Reduzierung des der Behörde in den genannten Vorschriften eingeräumten Handlungsermessens auf Null einen subjektiven Anspruch hat, dass die Bauaufsichtsbehörde in seinem Sinne gegen den Bauherrn oder die Bauherrin einschreitet.

  • OVG Saarland, 24.09.2019 - 2 D 256/19

    Verwirkung polizeilicher bzw. ordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse auf dem

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    Bauaufsichtsbehördliche Eingriffsbefugnisse unterliegen, anders als etwaige nachbarliche Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben, nicht der Verwirkung (vgl. dazu auch OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15).(Rn.14).

    [vgl. beispielsweise OVG des Saarlands, Beschluss vom 24.9.2019 - 2 D 256/19 -, Juris, vom 18.6.2014 - 2 B 209/14 -, SKZ 2014, 205, Leitsatz Nr. 35, und vom 6.1.2012 - 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsatz Nr. 15] Die durch den Prozess aufgeworfene und daher zutreffend vom Verwaltungsgericht allein thematisierte, davon strikt zu trennende Frage ist indes, ob ein privater Grundstücksnachbar aufgrund einer Reduzierung des der Behörde in den genannten Vorschriften eingeräumten Handlungsermessens auf Null einen subjektiven Anspruch hat, dass die Bauaufsichtsbehörde in seinem Sinne gegen den Bauherrn oder die Bauherrin einschreitet.

  • OVG Saarland, 04.09.2020 - 2 A 291/19

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; eigene Abstandsverletzung; erdrückende

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    Bei der Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO kommt es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts oder Verwaltungsgerichtshofs an, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von der Entscheidung des ihm im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts abweicht (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85).(Rn.15).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85] Dass auch insoweit in der Sache das zuvor Gesagte zu gelten hätte, sei daher nur ergänzend erwähnt.

  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18

    Anforderungen an nationale Abschiebungsverbote (Erkrankungen)

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    Eine Divergenz liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten, in der Vorschrift benannten Gerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer "Divergenz" in Tatsachenfragen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -, NVwZ-RR 2019).(Rn.13).

    [vgl. ansonsten zu den Anforderungen an die Darlegung einer "Divergenz" in Tatsachenfragen OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -, NVwZ-RR 2019, Abschiebungsverbot] Die Beschwerdebegründung muss die Entscheidung konkret benennen und zudem darlegen, dass und inwiefern die genannten Anforderungen an eine Abweichung in diesem Verständnis vorliegen.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlands, Urteil vom 3.9.2020 - 2 A 17/20 - mit zahlreichen Nachweisen, grundlegend zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218,] Die geltend gemachte Divergenz liegt daher nicht vor.
  • OVG Saarland, 03.09.2020 - 2 A 17/20

    Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen Taubenhaltung; Verwirkung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlands, Urteil vom 3.9.2020 - 2 A 17/20 - mit zahlreichen Nachweisen, grundlegend zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218,] Die geltend gemachte Divergenz liegt daher nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    Auf die in der Antragsbegründung zitierte Entscheidung des VGH Mannheim [vgl. Urteil vom 1.4.2008 - 10 S 1388/06 -, NVwZ-RR 2008, 696] muss in dem Zusammenhang nicht eingegangen werden, da es sich insofern nicht um ein Divergenzgericht handelt.
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    [vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 7.8.2013 - 7 B 9.13 -, Juris, dort Rn 10, W+B 2013, 230, und vom 28.2.2008 - 7 B 12.08 -, Juris dort Rn 7, NVwZ 2008, 684] Diesen lässt sich - wie die Kläger zunächst zutreffend vortragen - die Feststellung oder generelle Aussage entnehmen, dass ordnungsbehördliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr nicht verwirkbar sind.
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 A 15/23
    [vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 7.8.2013 - 7 B 9.13 -, Juris, dort Rn 10, W+B 2013, 230, und vom 28.2.2008 - 7 B 12.08 -, Juris dort Rn 7, NVwZ 2008, 684] Diesen lässt sich - wie die Kläger zunächst zutreffend vortragen - die Feststellung oder generelle Aussage entnehmen, dass ordnungsbehördliche Befugnisse zur Gefahrenabwehr nicht verwirkbar sind.
  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22

    Kleintierhaltung (hier: Hunde) in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2

    [vgl. Beschluss des Senats vom 31.1.2023 - 2 A 15/23 -, juris, Rn. 13 sowie Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -, juris].
  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;

    Der dagegen gerichtete, im Ergebnis erfolglose Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung war Gegenstand des Verfahrens 2 A 15/23 vor dem Senat.

    [vgl. dazu den Beschluss vom 30.1.2023 - 2 A 15/23 -] Auf einen von den Klägern gestellten Hilfsantrag,.

  • OVG Saarland, 22.02.2023 - 2 A 114/22

    Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages bei

    vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.1.2023 - 2 A 15/23 - und vom 4.9.2020 - 2 A 291/19 -, BRS 88 Nr. 85 < schließen.
  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 22 ZB 23.1071

    Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung einer immissionsschutzrechtlichen

    Bei der Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO kommt es nicht auf die Abweichung von der Entscheidung irgendeines Oberverwaltungsgerichts an, sondern allein darauf, ob das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts von einer Entscheidung des im Instanzenzug übergeordneten Berufungsgerichts - hier des BayVGH - abweicht (SaarlOVG, B.v. 31.1.2023 - 2 A 15/23 - juris Rn. 15).
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